Verkürzte Privatinsolvenz
Schuldenfrei (spätestens) in 3 Jahren.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vertrauensvolle Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte in Köln.
Analyse & Lösung bei Schulden
Von der Schuldenanalyse bis zur Gläubigerverhandlung – wir finden den passenden Weg.
Schulden?
Wir finden eine Lösung!
- Schuldenanalyse
- Ermittlung Ihrer Möglichkeiten
- Verhandlung mit Gläubigern
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Schnelle Hilfe
- Erfahrener Rechtsanwalt
- Vertrauensvolle Beratung
- Verschuldung stoppen
Verbraucherinsolvenz – Ihr Anwalt hilft!

Verbraucherinsolvenz – Ihr Anwalt hilft!
Ziel der Privatinsolvenz ist es, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern zum Erlöschen zu bringen, damit hinterher schuldenfrei weitergelebt werden kann. Das unterstützen wir entweder durch außergerichtliche Verhandlungen, einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder durch Vorbereitung und Begleitung des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung.
Nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
Zum Jahresende 2020 machte der Gesetzgeber die dreijährige Dauer der Privatinsolvenz zur Regel. Sind Sie in finanzielle Not geraten, dann lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt helfen – wir unterstützen Sie bei allen Schritten hin zur Entschuldung.

Rechtsanwälte Froese & Partner GbR
Die Rechtsanwälte Froese & Partner GbR ist eine überregional tätige Rechtsanwaltssozietät mit Sitz in Köln. Wir begleiten Mandanten bundesweit im Bereich der Verbraucherinsolvenz und sorgen für eine rechtssichere Durchführung aller Verfahren.

Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Unsere Anwälte bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern eine nahezu umfassende Beratung – sowohl im privaten Bereich als auch für Unternehmen. Profitieren Sie von Erfahrung, Verlässlichkeit und breiter rechtlicher Expertise.
Ihr ansprechpartner
bei Verbraucherinsolvenz

Ihr Recht - Unser Auftrag!
Tätigkeitsfelder:
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Unternehmenssanierung
- Steuerrecht
- Bilanzrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
RA Rainer Froese, LL.M. oec.